AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kurse, Workshops und Veranstaltungen von Ayuma Rising
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Kursen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen, die von Ayuma Rising, vertreten durch Violetta Borek, angeboten und durchgeführt werden.
(2) Mit der Anmeldung zu einem Kurs, Workshop oder einer Veranstaltung erkennt die Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu einem Angebot kann online, über ein Buchungssystem, per E-Mail oder über einen anderen von Ayuma Rising angebotenen Buchungsweg erfolgen.
(2) Mit der Anmeldung gibt die Teilnehmerin ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem ausgewählten Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Ayuma Rising bzw. mit der Freischaltung der Buchung zustande.
(4) Die Teilnahme ist grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, dem Buchungsformular oder dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preis.
(2) Die Teilnahmegebühr ist entsprechend den im Buchungsvorgang angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Teilnahmegebühr vor Beginn des jeweiligen Kurses bzw. der jeweiligen Veranstaltung vollständig zu bezahlen.
(4) Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang kann Ayuma Rising die Teilnahme bis zum vollständigen Zahlungseingang verweigern.
§ 4 Stornierung durch Teilnehmerinnen
(1) Die Stornierung einer Buchung bedarf der Textform. Maßgeblich für die Einhaltung einer Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Ayuma Rising.
(2) Für einzelne Kurse, Workshops oder Veranstaltungen können individuelle Stornierungsbedingungen gelten. Diese werden bei der jeweiligen Buchung angegeben.
(3) Soweit keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Absage oder Änderung durch ayuma RISING
(1) Ayuma Rising kann Kurse oder Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, verschieben oder inhaltlich angemessen anpassen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere die Erkrankung einer Kursleitung, höhere Gewalt, behördliche Vorgaben oder eine nicht ausreichende Teilnehmerzahl sein.
(2) Im Falle einer Absage durch Ayuma Rising wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr grundsätzlich erstattet oder – sofern angeboten und von der Teilnehmerin gewünscht – auf einen Ersatztermin angerechnet.
(3) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Gesundheitliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung
(1) Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
(2) Die Teilnehmerin ist verpflichtet, Ayuma Rising bzw. die jeweilige Kursleitung über gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Teilnahme relevant sein können.
(3) Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten hinsichtlich der Teilnahmefähigkeit wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
(4) Die von Ayuma Rising angebotenen Kurse und Veranstaltungen stellen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, keine medizinische Behandlung oder Therapie dar.
§ 7 Verhalten und Nutzung der Räumlichkeiten
(1) Die Teilnehmerin verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausstattung des eMOTION Lofts pfleglich zu behandeln.
(2) Den Anweisungen der Kurs- bzw. Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
(3) Die jeweils geltende Hausordnung des eMOTION Lofts ist zu beachten.
(4) Bei erheblichem störendem Verhalten oder einem Verstoß gegen Sicherheits- oder Hausregeln kann eine Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung von Ayuma Rising richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten haftet Ayuma Rising nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Datenschutz
(1) Ayuma Rising verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Ayuma Rising.
§ 10 Widerrufsrecht
(1) Soweit der Teilnehmerin als Verbraucherin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird sie hierüber im Rahmen des jeweiligen Buchungsvorgangs gesondert informiert.
(2) Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein, wenn für die Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2) Gegenüber Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Ayuma Rising
vertreten durch Violetta Borek
Breite Str. 27
38100 Braunschweig
E-Mail: kontakt@ayumarising.com
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung und Nutzung von Räumlichkeiten im eMOTION Loft
Stand: September 2026
§ 1 Mietgegenstand und Nutzungszweck
(1) Der Vermieter stellt dem Mieter die im Buchungsformular bzw. Mietvertrag bezeichneten Räumlichkeiten im eMOTION Loft zur vereinbarten Nutzung zur Verfügung.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zulässig.
(3) Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(4) Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit über alle erforderlichen beruflichen Qualifikationen, Genehmigungen, Zulassungen und Versicherungen verfügt.
(5) Soweit der Mieter therapeutische, medizinische, beratende, sportliche oder sonstige Dienstleistungen anbietet, erfolgt dies ausschließlich in eigener fachlicher und rechtlicher Verantwortung des Mieters.
§ 2 Vertragslaufzeit und Nutzung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Buchungs- oder Vertragsmodell.
(2) Die Nutzung erfolgt auf Basis von Nutzungseinheiten gemäß Buchungsformular, soweit ein entsprechendes Vertragsmodell vereinbart wurde.
(3) Eine Nutzungseinheit entspricht einer Stunde Raumnutzung inklusive 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit.
(4) Nicht genutzte Nutzungseinheiten verfallen mit Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern keine Übertragbarkeit vereinbart wurde.
§ 2a Nutzungseinheiten und Übertragbarkeit
(1) Die Nutzungseinheiten können innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit für den vereinbarten Zeitraum eingesetzt werden.
(2) Zur Berücksichtigung von Urlaubs- oder Krankheitszeiten ist eine begrenzte Übertragbarkeit über die Vertragslaufzeit hinaus vorgesehen:
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Vierteljahresvertrag (3 Monate): Übertragbar ist eine Nutzungseinheit (1 Termin).
-
Halbjahresvertrag (6 Monate): Übertragbar sind zwei Nutzungseinheiten (2 Termine).
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Jahresvertrag (12 Monate): Übertragbar sind vier Nutzungseinheiten (4 Termine).
(3) Die Übertragung ist ausschließlich einmalig und auf einen Zeitraum von maximal einem Monat nach Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit beschränkt.
(4) Innerhalb dieses Zeitraums können die übertragbaren Nutzungseinheiten ausschließlich auf noch freie Termine gebucht werden.
(5) Eine darüber hinausgehende Übertragung, Verlängerung der Vertragslaufzeit oder Rückerstattung nicht genutzter Nutzungseinheiten ist ausgeschlossen.
(6) Die Regelung zur Übertragbarkeit dient der fairen Abfederung einzelner Ausfälle und begründet keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Vertragslaufzeit.
§ 3 Mietentgelt
(1) Die Höhe des Mietentgelts ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preisblatt bzw. dem Buchungsformular.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Bei stundenweiser Kursbuchung der Räume ist die Nutzung der Küche sowie des technischen Grundzubehörs im Mietpreis zu den im Buchungsformular bzw. dessen Anlage 1 genannten Bedingungen enthalten.
(4) Die Nutzung der Küche und des technischen Grundzubehörs ist ausschließlich durch den Mieter vorgesehen. Eine Nutzung durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist nicht vorgesehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Für Tagungen und Workshops wird Zubehör gesondert und gemäß Buchungsformular entgeltlich hinzugebucht.
(6) Bei Abschluss eines Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresvertrages werden zusätzlich gebuchte Nutzungseinheiten während der Vertragslaufzeit zum im jeweiligen Vertragsmodell vereinbarten Stundenpreis (Peak- bzw. Peak-Off-Zeit) berechnet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Das vereinbarte Mietentgelt ist monatlich im Voraus, spätestens vor Beginn des jeweiligen Nutzungsmonats, ohne Abzug zu zahlen.
(2) Bei Vertragsbeginn während eines laufenden Monats ist das Mietentgelt anteilig vor der ersten Nutzung fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Vermieter benannte Konto. Andere Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, ist der Vermieter berechtigt, die Nutzung der Räume bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
(5) Weitergehende gesetzliche Rechte des Vermieters bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
§ 5 Stornierung, Rücktritt und Ausfall
(1) Stornierungen einzelner Nutzungstermine oder ganzer Buchungen bedürfen der Textform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter.
§ 5.1 Stornogebühren bei kurzfristigen Absagen
Bei kurzfristigen Absagen gelten folgende Stornogebühren:
-
bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Nutzungstermin: kostenfrei
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6 bis 3 Kalendertage vor dem Nutzungstermin: 50 % des vereinbarten Mietentgelts
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ab 48 Stunden vor dem Nutzungstermin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Mietentgelts
Bei Verträgen auf Basis von Nutzungseinheiten gilt die jeweilige Nutzungseinheit in diesen Fällen als verbraucht.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Stornogebühren dienen der Sicherstellung von Planungssicherheit und stellen keine Vertragsstrafe dar.
§ 5.2 Ausnahme: Krankheit und Urlaub bei Nutzungseinheiten
Die vorstehenden Stornogebühren finden keine Anwendung auf Verträge, die auf Nutzungseinheiten basieren, sofern der Ausfall eines Nutzungstermins auf Krankheit oder Urlaub zurückzuführen ist.
In diesen Fällen gelten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Regelungen zur Übertragbarkeit von Nutzungseinheiten gemäß § 2a.
Eine darüber hinausgehende Übertragung, Verlängerung der Vertragslaufzeit oder Rückerstattung ist ausgeschlossen.
§ 5.3 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt oder bei nicht vom Vermieter zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bereits gezahlte Entgelte können nach Absprache auf einen Ersatztermin angerechnet werden.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Haftung und Verantwortung
(1) Die Nutzung der Räume und der Ausstattung erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters.
(2) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn selbst oder durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer seiner Angebote verursacht werden.
(3) Der Mieter ist für die von ihm angebotenen Kurse, Behandlungen, Beratungen, Workshops, Seminare, Retreats und sonstigen Veranstaltungen selbst verantwortlich.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, für seine Tätigkeit erforderliche Versicherungen abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten, sofern dies gesetzlich erforderlich oder individuell vereinbart ist.
(5) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Hausordnung
(1) Die jeweils gültige Hausordnung des eMOTION Lofts ist als separates Dokument Bestandteil der jeweiligen Miet- bzw. Nutzungsvereinbarung.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Gäste und sonstigen von ihm eingeladenen Personen die Hausordnung beachten.
(3) Die Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung durch die vom Mieter eingeladenen oder betreuten Personen liegt während der jeweiligen Nutzungszeit beim Mieter.
§ 8 Datenschutz
(1) Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist:
Ayuma Rising
vertreten durch Violetta Borek
Breite Str. 27
38100 Braunschweig
E-Mail: kontakt@ayumarising.com
(2) Die jeweils gültige Datenschutzerklärung ist als separates Dokument Bestandteil der jeweiligen Miet- bzw. Nutzungsvereinbarung.
§ 9 Vertragsbeendigung bei dauerhaften Nutzungsverhältnissen
(1) Bei dauerhaften oder längerfristigen Nutzungsverhältnissen richten sich Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und sonstige Beendigungsregelungen nach dem individuellen Miet- oder Nutzungsvertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter erhebliche Zahlungsrückstände aufweist oder wesentliche vertragliche Pflichten verletzt.
§ 10 Selbstständigkeit des Mieters
(1) Der Mieter handelt grundsätzlich selbstständig und auf eigene Rechnung.
(2) Durch die Anmietung bzw. Nutzung der Räumlichkeiten entsteht kein Arbeitsverhältnis, Gesellschaftsverhältnis, Franchiseverhältnis oder sonstiges Vertretungsverhältnis zwischen dem Mieter und Ayuma Rising, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Der Mieter ist für seine eigenen Kundinnen und Kunden sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Vermieter:
Ayuma Rising
vertreten durch Violetta Borek
Breite Str. 27
38100 Braunschweig
E-Mail: kontakt@ayumarising.com